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Home arrow Tipps arrow Kleine Rechtskunde oder wenn's um die Wurst geht
Kleine Rechtskunde oder wenn's um die Wurst geht PDF Drucken E-Mail

Hier geht's um die Wurst

Es geht heiß her beim Grillen - leider manchmal auch mit den Nachbarn. Damit Ihr entspannt in Grillfest starten könnt, haben wir ein paar Tipps für Euch:

§ Stellt den Grill so weit wie möglich entfernt, von Haus und Nachbarn auf.
§ Informiert die Nachbarn 48 Stunden vor der Grillparty.
§ Wie oft und wie lange Ihr grillen dürft, ist unterschiedlich: Wenn Nachbarn zwei Tage vorher Bescheid wissen, ist in Mehrfamilienhäusern das Grillen einmal im Monat auf Balkon oder Terrasse erlaubt, so das Bonner Amtsgericht.
§ Für Wohneigentumsanlagen gilt: Steht der Grill am Ende des Gartens, dürft Ihr fünfmal im Jahr auflegen, so das Bayerische Oberste Landesgericht. Die Stuttgarter dagegen billigen nur drei Grillpartys pro Jahr und auch nur dann, wenn die Kohle nach zwei Stunden wieder ausglüht.
§ Beachtet die Hausordnung: Denn die kann das Grillen auf den Balkon eines Mehrfamilienhauses - egal ob mit Holzkohle oder Elktro - ganz verbieten.
Und Vorsicht: Bei Verstoß droht die fristlose Kündigung!
§ Achtet auf den Qualm. Wenn der nämlich den Eueren Nachbarn direkt in Wohn- und Schlafzimmer zieht, müsst Ihr im schlimmsten Fall eine Geldbuße zahlen:
Grillqualm "in konzentrieter Form" verstößt gegen das Landesimmissionsschutzgesetz.
§ Ärger gibt's oft auch mit der Lautstärke: Ab 22 Uhr hat der Nachbar ein Recht auf Ruhe.

Aber so weit muss es ja gar nicht kommen. Eine leicht verdauliche Alternative:
Ladet Eueren Nachbar doch einfach auf ein Würstchen ein.

Wir wünschen Guten Appetit und eine fröhliche Grill-Saison!

Hier kommen noch ein paar Links zu diesen Themen

Feiern und Grillen auf dem Balkon und im Gartens (Hrsg. Mietverein München)
Urteile zum Thema Grillen (Hrsg. Mieturteile.de / Hammerath GmbH)

 

 
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Kategorie: Grillung Mai 2011

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